Die Europäische Kommission hat heute (Montag) eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Kasinobetreiber in Deutschland mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. In einer gesonderten Untersuchung prüft die Kommission auch die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen für den dort tätigen öffentlichen Kasinobetreiber ergriffen wurden.

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