Beeindruckende Summen listet die Kölner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen einen Kölner Hartz-IV-Empfänger (30) auf, die dieser beim Online-Glücksspiel gewonnen haben soll. Nach mehreren Gewinnen im vierstelligen Bereich habe er auf einen Schlag auch 12.000 und 50.000 Euro erhalten, insgesamt 78.000 Euro.

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