Von einem richtungsweisenden „Sensations-Urteil“ spricht der beteiligte Prozessfinanzierer: Das Bezirksgericht Hermagor hat am 26. Februar die umstrittenen Lootboxen als „illegales Glücksspiel“ eingestuft.
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Von einem richtungsweisenden „Sensations-Urteil“ spricht der beteiligte Prozessfinanzierer: Das Bezirksgericht Hermagor hat am 26. Februar die umstrittenen Lootboxen als „illegales Glücksspiel“ eingestuft.
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