Lehre - Nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags wird Betrieben, die nicht mindestens 100 Meter voneinander getrennt liegen oder sogenannte Mehrfachkomplexe sind, die Erteilung einer neuen Spielhallenerlaubnis verwehrt.
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Lehre - Nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags wird Betrieben, die nicht mindestens 100 Meter voneinander getrennt liegen oder sogenannte Mehrfachkomplexe sind, die Erteilung einer neuen Spielhallenerlaubnis verwehrt.
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