Den entsprechenden Swisslotto AGB oder Gesetzestext Auszug dazu wo es ausdrücklich verboten ist als gesperrter Spieler am Kiosk ein Rubbellos zu kaufen oder einen Lottoschein auszufüllen habe ich bisher nicht gefunden.
Die Teilnahme an den Glückspielen von Swisslotto (Swisslotto, Swisslos, Sporttip, Rubbellose, Euromillions, ua) ist auch als gesperrter Spieler weiterhin problemlos und unbegrenzt möglich, halt bloss nur über den stationären Handel, und nicht mehr über ein Onlinekonto dort.
Ich habe jetzt mal weitere Stellen angefragt, aber vermutlich dürfte es zulässig sein die Gewinnauszahlunt zu verweigern
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