Gem. § 3 Abs. 1 der Spielverordnung, dürfen ab dem 10. November 2019, höchstens nur noch 2 Geldspielgeräte in der Gastronomie aufgestellt werden.
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Gem. § 3 Abs. 1 der Spielverordnung, dürfen ab dem 10. November 2019, höchstens nur noch 2 Geldspielgeräte in der Gastronomie aufgestellt werden.
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