Zitat Zitat von pepino2505 Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

Auch ich habe bei Wunderino den Fehler begangen und mit Konto meines Ehemanns einbezahlt.
Selber besitze ich gar ein Girokonto mehr, gerade um nicht zuviel zu verspielen.
Für das Konto meines Mannes habe ich natürlich eine Vollmacht und die Einzahlung somit auch mit
seinem Einverständnis durchgeführt.

Eingezahlt habe ich mehrfach, ingesamt ca. 3.500€. Bei der letzten Einzahlung kam dann der lang erwartet Lauf
im Roulette und ich habe das Konto auf über 3.800 € hochgespielt, also Summa Sumarum ca. 300-400 € Gewinn.

Kann mit jemand sagen, wie realistisch meine Changen sind, das Geld wiederzubekommen, ich
wäre nach dem was man alles so liest ja schon froh, wenn ich meinen Einsatz zurückbekomme.
Bei allen Respekt und Verständnis für die Situation, ich muss hier erstmal was loswerden. Das ist jetzt leider kein Tipp von mir sondern eher Kritik.

Was denken sich eigentlich User, die sich im Wunderino oder irgendeinem anderen Casino anmelden und mit dem Geld Dritter einzahlen ?

Das es normal ist oder vielleicht nicht bemerkt wird ? Es verstößt gegen die AGB eines Casinos, egal ob es Wunderino oder ein anderes Casino ist. In jedem Fall wird es zu Problemen führen bis hin zur Kontosperrung und Konfiszierung der angefallenen Gewinne.

Das der User kein Girokonto mehr hat, wurde ja schon begründet. Aber was dann kommt, versteht ja kein normaler Mensch. Es gibt eine Vollmacht vom Konto des Mannes und mit dem Einverständnis kann man dann fleißig weiter einzahlen ? Das ist ja ne tolle Lösung aber vielleicht hat der Mann ja genug Kohle, kann ja sein. Fragt sich nur wie lange das noch so sein wird.

Sorry, ich habe ja für vieles Verständnis und kann nachvollziehen, wie solche Situationen enstehen. Aber das ist keine Lösung für das Problem des Users. Was sollen wir denn da machen ? Wir sind ja schon froh, das es hier bei uns einen Ansprechpartner für das Casino gibt, der diese Fälle bearbeitet.

Nun zur Situation: Der User kann in dem Fall durchaus noch Glück haben, wenn es ein gemeinsam genutztes Konto ist für die auch eine Vollmacht vorliegt und Wunderino diese anerkennt. Das ist aber keine Garantie und bei einer bleibenden Kontosperrung gibt es auch nur die letzte Einzahlung zurück. Anders wäre es bei dem Problem das der User anscheinend hat, das müsste man dann aber einfordern bzw. einklagen.