Also, mich wundert ja eher, daß sich Wunderino dies so lange ansieht...

Im Prinzip sehe ich bei solch schwerwiegenden AGB-Verstößen vier mögliche Szenarien - halte aber nur eins davon für die richtige Wahl:

1. Identitäten werden geprüft - Gewinn wird ausgezahlt.
2. Der Gewinn wird einbehalten - es werden ALLE Einzahlungen der Vergangenheit rück-abgewickelt. Konto wird gesperrt.
3. Der Gewinn wird einbehalten - es wird nur die (letzte) Einzahlung zurückerstattet. Konto wird gesperrt.
4. Konto wird gesperrt. Es wird überhaupt kein Geld erstattet.

Für fair und ausgewogen (auch im Sinne einer Strafe für den Spieler) halte ich eigentlich nur Option 3.
Und das sage ich als Spieler, der keinerlei Casino- oder Affiliate-Ambitionen hegt.
Option 4 wäre ungerechtfertigte Bereicherung des Casinos. Option 1+2 ziehen nur Nachahmer bzgl. der ABG-Verstöße an.


Nur eine Sache verstehe ich nicht (ich kenne aber das Zahlungs-Panel von Wunderino auch nicht):
Wird bei der Eingabe der Zahlungsmethode nicht nochmal der Besitzer des Zahlungsmittels abgefragt?

Fall A)
Wenn das gemacht wird - geben die Beschwerdeführer hier die fremde Karte als ihre eigene aus?

oder
Fall B)
Die Verlobte ist als Karteninhaberin angegeben - WARUM wird ein fremder Eintrag an dieser Stelle nicht von seiten des Casinos unterbunden?