Die Betreiber von Bremer Spielhallen waren mit ihrem Eilantrag nicht erfolgreich: Bremen darf den vorgeschriebenen Abstand von Glücksspielstätten zu Schulen verdoppeln.
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Die Betreiber von Bremer Spielhallen waren mit ihrem Eilantrag nicht erfolgreich: Bremen darf den vorgeschriebenen Abstand von Glücksspielstätten zu Schulen verdoppeln.
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