Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der unerlaubten Ver- anstaltung eines Glücksspiels aus rechtlichen Gründen freigesprochen und die Einziehung von Taterträgen, die der Einziehungsbeteiligten zugeflossen sind, abgelehnt.
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Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der unerlaubten Ver- anstaltung eines Glücksspiels aus rechtlichen Gründen freigesprochen und die Einziehung von Taterträgen, die der Einziehungsbeteiligten zugeflossen sind, abgelehnt.
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