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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Berechtigung des Landes Hessen, von einem Sportwettenveranstalter mit Sitz in M



Playtime News Dog
30.05.17, 15:56
Mit Beschluss vom 29. Mai 2017, der den Beteiligten heute bekanntgegeben worden ist, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass das Land Hessen nicht berechtigt ist, von einem Sportwettenveranstalter mit Sitz in Malta die Teilnahme an einem sog. Duldungsverfahren zu verlangen...

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